ETF Sondervermögen – Wie sicher ist der ETF?

Wenn es um die eigene Geldanlage geht, besteht immer die Angst vor einem Totalverlust. Insbesondere bei der Anlage an der Börse schwingt dieses Risiko immer mit. Denn wer kennt nicht die Geschichten von Zockern, die an der Börse Haus und Hof verspielt haben?

Auch die Anlage in einem ETF ist mit verschiedenen Risiken versehen. So sicher die Rendite über einen längeren Zeitverlauf sein mag, so kann es in der kürzeren Frist turbulenter zugehen.

Was passiert, wenn zum Beispiel der Broker, bei Dem Du Deinen ETF Sparplan laufen lässt pleite geht? Geht dann das komplette Vermögen Deines ETFs in die Insolvenzmasse und droht der Totalverlust?

Die Grundlage des ETFs

Zunächst ist es ratsam, sich zu veranschaulichen, was der ETF eigentlich genau ist. Denn es bestehen einige Unterschiede zu Deinem Konto, welches bei der Bank liegt und anderen Anlageformen.

Denn bei Deinem Bankkonto ist es in der Tat so, dass eine Insolvenz zu einem finanziellen Ausfall führen könnte. Über den Einlagensicherungsfonds sind nur Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000€ abgesichert. Hast Du ein höheres Vermögen dort liegen, droht dies im Falle einer Insolvenz nicht mehr ausgezahlt zu werden.

Ein solches Risiko gibt es bei einem ETF jedoch nicht. Anders als die Geldanlage geht diese Anlage nicht in das Eigenkapital des Brokers über. Dieses wird bilanziell als Sondervermögen verbucht und ein Emittentenrisiko besteht nicht.

Definiert ist die Anlage des ETFs als Sondervermögen im Kapitalanlagegesetzbuch. Dort heißt es:

Konkret bedeutet dies, dass das Vermögen des ETFs vom eigentlichen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt ist. Deine investierte Summe geht also nicht an den ETF Anbieter über. Dieser ist lediglich für die Verwahrung zuständig.

Sollte der Broker in finanzielle Schieflage geraten, hat dieser auf das Vermögen des ETFs keinen Zugriff. Dir steht dann die Möglichkeit offen den ETF zu einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft umzuziehen. Damit besteht eine wesentlich andere Kapitalanlage, als etwa bei der Einlage des Girokontos.

Einen sicheren Anbieter finden

Der ETF gehört beim Anbieter zum Sondervermögen. Im Falle einer Insolvenz behältst Du weiterhin die volle Kontrolle über die Kapitalanlage und diese geht nicht in die Insolvenzmasse über.

Dennoch ist mit einem höheren Aufwand verbunden den ETF zu einem anderen Broker umzuziehen. Daher ist es sinnvoll, die unterschiedlichen ETF Anbieter genauer unter die Lupe zu nehmen, um das Risiko einer Insolvenz zu minimieren.

Sitz des Brokers

Bei der Wahl des Anbieters ist es fahrlässig blind den niedrigsten Kosten hinterherzurennen. Damit Du von der staatlichen Regulierung profitierst, sollte der Broker in Deutschland ansässig sein. Dann untersteht dieser der Bafin. Somit erhältst Du ein größeres Vertrauen, als bei einem Broker, welcher im Ausland sitzt und nicht solchen Regulierungsbehörden unterliegt.

Seriöse Aufklärung

Der Broker möchte natürlich möglichst viele Kunden für sich gewinnen. Dies ist sein Geschäft und je mehr Kunden er gewinnt, desto höher ist der Umsatz.

Eine Warnung sollte es sein, wenn unseriöse Renditeversprechen getätigt werden. Wenn Renditen im zweistelligen Bereich Privatanleger dazu verlocken sollen, das Geld zu investieren, hört sich dies kaum realistisch an.

Ebenso ist es zweifelhaft, wenn der Broker die Nachteile der ETF Investitionen nicht erwähnt und sämtliche Risiken ausblendet. Dann erweckt er den Anschein, als würde die Investition sich in jedem Falle lohnen, was nicht der Realität entspricht.

Kundensupport

Letztlich ist auch der komplette Auftritt des Brokers ein Zeichen dafür, ob dieser seriös ist. Bearbeitet der Kundensupport Deine Fragen zeitnah und zufriedenstellend, ist dies ein Hinweis für ein funktionierendes Unternehmen. Wende Dich auch an den telefonischen Support, um dort weitere Fragen zu klären. Hinterlässt dieser einen guten Eindruck, dann informiere Dich über die Erfahrungen anderer Nutzer.

Mit diesen gründlichen Hintergrundchecks vermeidest Du, dass der Broker bereits nach kurzer Zeit in die Insolvenz geht. Zwar ist Dein ETF ohnehin im Sondervermögen sicher, doch den zusätzlichen Aufwand möchtest Du Dir mit Sicherheit ersparen.

Replizierende und Swap ETFs

Eine Falle wartet noch auf Dich. Denn nicht jeder ETF wird komplett dem Sondervermögen zugeschrieben. Zu unterscheiden ist hierbei die Zusammensetzung des ETFs. Unterschiedlich behandelt werden die replizierenden ETFs und Swap ETFs.

Voll replizierende ETFs

Die grundlegende Form des Indexfonds ist der physisch replizierende ETF. Bei diesem besteht das Ziel darin, durch den tatsächlichen Kauf der Wertpapiere, den Index 1:1 nachzubilden.

Dies bedeutet, wenn der Index Änderungen unterliegt und etwa Unternehmen ausscheiden oder neu aufgenommen werden, muss der entsprechende Investmentfonds diese Veränderung nachbilden. Zur Folge hat dies geringfügig höhere Kosten, sowie eine steigende Tracking Differenz.

Der Vorteil besteht aber darin, dass diese ETFs komplett zum Sondervermögen gehören. Damit sind sie vor einer Zahlungsunfähigkeit geschützt und Du behältst den vollen Zugriff darauf.

Swap ETFs

Anders sieht der Anlegerschutz bei Swap ETFs aus. Diese versuchen zwar einen Index nachzubilden, doch dies geschieht nicht durch den Kauf der entsprechenden Wertpapiere.

Bei Swap ETFs handelt es sich um ein Tauschgeschäft mit dem Swap-Partner. Anstelle in die Wertpapiere des Index zu investieren, wird ein Großteil in andere Wertpapiere angelegt. Die Rendite dieser Wertpapiere geht an den Swap-Partner. Dieser wiederum verspricht exakt die Rendite des zugrundeliegenden Index zurückzutauschen. Auf diese Weise erhält der Swap ETF genau die Rendite des Index, ohne diesen jedoch physisch nachbilden zu müssen.

Dieser kompliziertere Vorgang ist bei einem kleineren Index vorteilhaft. Der Swap ETF erhält die verlässliche Rendite, ohne die eigentlichen Wertpapiere kaufen zu müssen. Die Kosten sind geringer und Anleger profitieren dennoch von der Wertentwicklung des Index.

Ein Komplettausfall ist allerdings auch hier nicht zu befürchten. Nach geltenden Richtlinien ist das Ausfallrisiko auf maximal zehn Prozent des Fondsvermögens begrenzt. Somit besteht auch hier ein guter Schutz für Anleger.

Die Sicherheit des ETF Sondervermögen

Das häufig mitschwingende Damoklesschwert eines Totalausfalls, ist für einige ETF Anleger ein Grund, mit der Investition zu warten. Sie haben die Angst, dass im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage der Bank, ein Zugriff auf den eigenen ETF nicht mehr möglich ist.

Diese Vorstellung ist jedoch unbegründet. ETFs sind Sondervermögen und gehen nicht in den Bestand der Bank über. Sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, hast Du jederzeit die Möglichkeit den ETF Anbieter zu wechseln. Auch bei einer eingetretenen Insolvenz ist dies möglich, da das Sondervermögen rechtlich nicht zum Broker gehört.

Verbraucher müssen sich aufgrund dieser rechtlichen Grundlage keine Sorgen machen, dass eine Insolvenz der Wertpapiergesellschaft das eigene Sparvermögen im ETF auffrisst.

Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
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