Nackt im Haus – Darfst Du Dich so freizügig zeigen?

In Deinem Haus bist Du der König oder die Königin. Damit besteht der Wunsch danach, alles zu tun, was Du möchtest.

Ist es im Sommer mal wieder brütend heiß oder Du empfindest die Kleidung als störend, könnte das Verlangen bestehen im Haus nackt herumzulaufen.

Dabei ist es möglich, dass Nachbarn einen neugierigen Blick in Dein Haus wagen und Dich im Adamskostüm sehen. Ist es erlaubt in Deutschland nackt zu Hause herumzulaufen oder verstößt Du dabei gegen geltende Gesetze?

Zuhause darfst Du tun und lassen, was Du möchtest

In Deinen eigenen vier Wänden darfst Du Deine Nacktheit ausleben, ohne dass Du Konsequenzen befürchten musst. Es gibt kein Gesetz, welches Dich zum Tragen der Kleidung verpflichtet. Dabei ist es auch egal, ob Du nur flüchtig nackt aus der Dusche steigst oder gerne den Alltag ohne Kleidung verbringst.

Innerhalb Deines Hauses darfst Du Dich frei entfalten. Dazu gehört auch das Ablegen der Kleidung und das Zeigen der nackten Haut. Fühlen sich Deine Nachbarn dadurch etwa belästigt, ist dies nicht Dein Problem. Schauen diese mit Absicht durch das Fenster, um Dich etwa im Wohnzimmer zu begutachten, musst Du Dich nicht extra für Sie ankleiden.

Vorsicht im Garten oder auf dem Balkon

Innerhalb Deines Hauses darfst Du die Kleidung in jedem Fall ablegen. Du bist nicht dazu verpflichtet Deine Haut zu bedecken und die Freiheit steht über der möglichen Belästigung der Allgemeinheit.

Etwas komplizierter wird es jedoch, wenn Du diese Freiheit auch auf dem Balkon oder dem Garten auslebst. Sonnst Du Dich gerne oben ohne oder komplett unbekleidet, ist im Einzelfall zu betrachten, ob dies erlaubt ist. Denn eine allgemeingültige Rechtslage gibt es nicht, welche etwa besagt, dass die Nacktheit auf dem Balkon erlaubt oder verboten wäre.

Grundsätzlich ist auch es auch im Garten oder dem Balkon erlaubt, auf die Kleidung zu verzichten. Hier wiegt zunächst Dein Interesse höher als eine mögliche Belästigung der Allgemeinheit.

Dieser Grundsatz ist jedoch abhängig von der Lage des Balkons und der Gestaltung des Gartens. Handelt es sich etwa um einen kleinen, gut einsehbaren Vorgarten in einer belebten Siedlung, ist dort das Nacktsein nicht erlaubt. Die Nachbarn oder unbeteiligte Dritte erhalten einen ungestörten Blick auf Deinen nackten Körper, was eine Belästigung darstellen könnte.

Ähnliches gilt auch für den Balkon, wenn dieser problemlos einsehbar für die Nachbarn ist. Dann gelten dort ähnliche Kleiderordnungen wie in der Öffentlichkeit.

Liegen der Balkon oder Garten etwas abgeschieden, ist das Nacktsein aber erlaubt. Dann ist nicht zu erwarten, dass Du Dritte belästigst und Du darfst Dich frei entfalten.

Ebenso darfst Du in diesen Bereichen nackt sein, wenn Du einen Sichtschutz am Balkon anbringst oder der Garten über eine hohe Hecke verfügt. Dann müssten die Nachbarn sich schon extra anstrengen, um einen Einblick in den Garten zu erhalten. In diesem Fall darfst Du Dich ebenfalls nackt sonnen.

Was droht im schlimmsten Fall?

Innerhalb Deiner eigenen vier Wände droht Dir nichts, wenn Du auf die Kleidung verzichtest. Es kann Dir niemand verbieten, dort nackt herumzulaufen.

Als Mieter musst Du Dich jedoch etwas einschränken. Hier bist Du an die Hausordnung gebunden und musst schauen, wie Dein Mietvertrag gestaltet ist.

In der Hausordnung könnte etwa geregelt sein, dass das nackte Sonnen verboten ist. Störst Du damit den Hausfrieden und zeigen die Nachbarn dies dem Vermieter an, steht Dein Mietvertrag auf dem Spiel.

Mitunter könnte dies im Extremfall zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Dann ist die Kündigung nicht an die übliche Frist gebunden und Du musst so schnell wie möglich eine neue Wohnung finden.

Ob solch eine Kündigung rechtskräftig ist, hängt vom Einzelfall ab. Daher lohnt es sich auch hier den Rechtsweg zu bestreiten. Denn nur wenn die Nachbarn sich davon massiv gestört fühlen und sich darüber beschweren, könnte dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein.

Musst Du die Blicke der Nachbarn ertragen?

Du hast Deinen Balkon oder den Garten so eingerichtet, dass dieser eigentlich vor neugierigen Blicken geschützt ist. Auf diese Weise genießt Du dort Deine Freiheit, ohne neugierige Blicke auf Dich zu ziehen.

Dennoch lässt es sich kaum verhindern, dass der Sichtschutz komplett blickdicht ist. Ein flüchtiges Hinüberschauen des Nachbarn musst Du in diesem Fall ertragen. Dies mag für Dich zwar unangenehm sein, wenn ein Dritter Dich nackt sieht, doch dagegen vorgehen kannst Du nicht.

Wird aus dem flüchtigen Blick jedoch ein regelrechtes Anstarren, welches über einen längeren Zeitraum anhält, sind dort vom Gesetzgeber Grenzen gesetzt. Dies musst Du Dir nicht gefallen lassen und darfst den Nachbarn dazu auffordern, doch bitte woanders hinzuschauen.

Gänzlich verboten sind zudem das Fotografieren oder Filmen in die Richtung Deines Privatgrundstücks. Hierbei wird Deine Intimsphäre verletzt, sodass dies rechtlich nicht erlaubt ist.

Die nackte Haut im Haus zeigen

Lässt Du im Haus die Hüllen fallen, ist dies Deine Privatsache. Du darfst Dich zu Hause nackt aufhalten und falls jemand neugierig durch das Fenster schauen will, musst Du darauf keine Rücksicht nehmen.

Grenzwertiger ist der nackte Auftritt hingegen im Garten oder dem Balkon. Sind diese ohne Hindernisse von Außen für die Nachbarn oder Öffentlichkeit einsehbar, musst Du Deine Intimzonen bedecken. Andernfalls droht eine Störung des Hausfriedens.

Kenne Deine Rechte und lasse es Dir nicht nehmen im eigenen Hause auf die Kleidung zu verzichten. Du darfst Dich dort frei bewegen und die Nacktheit verstößt nicht gegen das Gesetz.

Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
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