Wenn es um die Müllentsorgung geht, kommen sowohl auf Mieter als auch Vermieter unterschiedliche Pflichten zu. Mieter sind dazu angehalten den Müll sorgsam zu trennen, um das Müllaufkommen zu verringern und die Umwelt zu schonen. Auch eine gleichmäßigere Verteilung des Mülls auf alle Mülltonnen wird in diesem Fall gewährleistet.
Doch wie viele Mülltonnen muss der Vermieter überhaupt bereitstellen und wie werden die Kosten aufgeteilt?
Die Müllentsorgung im Mehrfamilienhaus
Der Umwelt zuliebe sind die Mieter dazu verpflichtet den Müll zu trennen. Dazu stehen in den meisten Städten und Gemeinden unterschiedliche Mülltonnen zur Verfügung. Diese gliedern sich meist in Restmüll, Papier sowie Wertstoffe. Vereinzelt ist auch noch eine Bio-Tonne vorhanden, in der organischer Abfall, wie etwa Obst oder Teebeutel gehören.
Die Mieter besitzen die Pflicht den Müll entsprechend der Tonnen aufzuteilen. Damit wird erreicht, dass die Rohstoffe im Rahmen des Recyclings dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden. Bei der Produktion von Gütern kann auf diese Rohstoffe zurückgegriffen werden. Dies schont die Umwelt und hilft dabei eine Ressourcenverschwendung zu vermeiden.
Halten sich Mieter nicht an diese Pflicht, ist eine Abmahnung seitens des Vermieters möglich. Denn der nicht-getrennte Müll könnte vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen werden und ein Bußgeld droht. Daher besteht ein hohes Interesse im Trennen des Mülls.
Neben der Mülltrennung können weitere Pflichten für die Mieter bestehen. Dies umfasst zum Beispiel das Rausstellen und Reinholen der Mülltonnen sowie einen sauberen Platz zum Abstellen der Mülltonnen. Für diese Arbeiten können die Mieter verantwortlich sein, welche sich regelmäßig im Mehrfamilienhaus abwechseln.
Die Müllgebühren
Wesentlich für die Müllentsorgung sind die Gebühren. Denn für das Aufstellen der einzelnen Tonnen entstehen jährliche Gebühren. Diese richten sich an die Gebührenordnung der jeweiligen Stadt und Gemeinde. Meist werden nur für die Restmüll- und Bio-Tonne Gebühren erhoben.
Diese sind abhängig von der Größe der Tonne und liegen pro 100l meist über 100€ im Jahr. Die Müllgebühren gehören zu den umlagefähigen Kosten. Dies bedeutet, dass der Vermieter nicht die Kosten für das Aufstellen der Tonnen übernehmen muss. Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung werden diese auf die Mieter übertragen.
Anhand dieser Gebührenordnung besteht ein Interesse daran, dass der Vermieter nicht zu viele Mülltonnen vorhält. Sind aus dem Mehrfamilienhaus Parteien ausgezogen, sodass das Müllaufkommen deutlich sinkt, dann sollte die Anzahl der Mülltonnen den Gegebenheiten angepasst werden, insofern es sich nicht nur um eine kurzzeitige Änderung handelt.
Befinden sich in einem Haus nur zwei Parteien und stehen diesen die größte Tonne von 240 Liter zur Verfügung, ist dies mit Kosten von rund 150€ im Jahr für jede Partei verbunden. Allein für die Müllentsorgung würden also jeden Monat mehr als 10€ pro Partei anfallen. Dabei zeigt sich, dass eine solch große Mülltonne für nur zwei Parteien in der Regel völlig übertrieben ist und solch ein Volumen nicht ausgenutzt wird.
Wie viele Mülltonnen sind für ein Mehrfamilienhaus Pflicht?
Zunächst gilt der Grundsatz, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass die Mülltonnen dem tatsächlichen Müllaufkommen gerecht werden. Sind die Mülltonnen überfüllt, müssen die Mieter sich zunächst mit Müllbeutel aushelfen. Diese werden in der entsprechenden Farbe neben die Mülltonnen gelegt und ausnahmsweise vom Entsorgungsbetrieb abgeholt.
Die zusätzlichen Müllbeutel sollten aber kein Dauerzustand sein, sondern sind ausnahmsweise zulässig, etwa wenn ein Umzug anstand. Sind die Mülltonnen dauerhaft überfüllt, muss der Vermieter eine größere oder eine weitere Mülltonne anschaffen. Dies ist zwar mit höheren Kosten für die Mietgemeinschaft verbunden, doch zwingend notwendig. Denn sind die Kapazitäten langfristig nicht ausreichend, könnte eine Mietminderung in Höhe von 5 Prozent rechtens sein. Zudem droht der Befall von Ungeziefer und eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität.
Doch wie viel Mülltonnen sind für ein Mehrfamilienhaus nun gerechtfertigt und welche Faustregeln gibt es dafür?
Das Müllaufkommen hängt von der Anzahl der Parteien und den dort lebenden Personen ab. Es ist ein deutlicher Unterschied, ob in einem Haushalt nur ein Single lebt oder eine Familie mit mehreren Kindern. Als Durchschnittswerte geben manche Entsorger die folgenden Mengen an:
Dies stellen ungefähre Richtwerte dar. Je nachdem wie viel Müll die einzelnen Personen produzieren, muss der Vermieter die Kapazität der Restmülltonne auswählen. Für ein Mehrfamilienhaus mit nur ein bis zwei Parteien und wenigen Mietern könnte eine kleine Restmülltonne mit 60 bis 80 Liter ausreichend sein. Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist eine große Tonne mit einem Fassungsvermögen von 240l gerechtfertigt.
Neben der generellen Vermeidung des Mülls sollten Mieter auch sorgsam mit dem zur Verfügung stehendem Volumen umgehen. Dies bedeutet, dass Verpackungen zusammengedrückt und Kartons zerkleinert werden.
Was passiert, wenn ein Mieter besonders viel Müll produziert?
Die Mietgemeinschaft kommt solidarisch für die Mietkosten auf. Dies bedeutet, dass gemeinsam die Kosten getragen werden und diese nicht zwingend in Relation mit dem eigenen Müllaufkommen stehen. Manche Mieter verursachen etwas mehr Müll, während andere sparsamer sind. Leichte Abweichungen sind in der Realität hinzunehmen. Doch wie sieht es aus, wenn die Unterschiede drastisch sind?
Mieter besitzen ein Recht darauf den Müll in üblichen Haushaltsmengen zu entsorgen. Auch falls durch Haustiere größere Mengen anfallen, ist dies durchaus vertretbar und muss von der Hausgemeinschaft akzeptiert werden.
Anders sieht es natürlich aus, falls gewerblicher Müll in den Mülltonnen der Mietgemeinschaft entsorgt wird. Dies könnte etwa vorliegen, falls ein Mieter ein Gewerbe betreibt und dadurch Kartons und Verpackungsmüll anfällt. Dieser Müll darf nicht in den regulären Tonnen entsorgt werden. Hierzu müssen gesonderte Mülltonnen verwendet werden, die nur für den gewerblichen Müll sind.
Ein Sonderfall besteht bei Familien mit Babys, welche Einweg-Windeln benutzen und diese entsorgen. Die Windeln gehören eigentlich in den Restmüll. Ist die Mülltonne aufgrund des hohen Volumens an Windeln regelmäßig überfüllt, bieten dafür einige Städte und Gemeinden Windelmüllsäcke an. Viele Gemeinden stellen eine bestimmte Anzahl an Windelmüllsäcken kostenlos pro Halbjahr zur Verfügung. Dadurch kommen auf die Familie keine zusätzlichen Kosten aufgrund der Müllentsorgung zu und die Mülltonnen sind nicht überfüllt. Um den nachbarschaftlichen Frieden zu bewahren, bietet es sich für Familien an auf diese Müllsäcke zurückzugreifen.
Anzahl der Mülltonnen im Mehrfamilienhaus
Wie viele Mülltonnen ein Mehrfamilienhaus benötigt, hängt vom tatsächlichen Müllaufkommen ab. Dieses wiederum ist abhängig vom Konsumverhalten und der Anzahl an Personen, die im jeweiligen Mehrfamilienhaus leben.
Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Mülltonnen nicht überfüllt, aber auch nicht überdimensioniert sind. Die Kosten für die Müllentsorgung werden von den Mietern getragen, sodass diese auch ein Interesse daran besitzen das Müllaufkommen zu reduzieren.
Sind die Mülltonnen regelmäßig überfüllt, muss der Vermieter größere oder eine zusätzliche Tonne anschaffen. Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist eine Mülltonne in einer Größe von 240 Litern ausreichend. Diese sollte für rund 18 Personen genügend Volumen bieten. Ist das Haus größer und wohnen mehr Personen dort, sind auch mehrere Restmülltonnen gerechtfertigt. Es ist Aufgabe des Vermieters die entsprechende Anzahl an Mülltonnen zur Verfügung zu stellen, wobei die Kosten von den Mietern getragen werden.