Die Arbeitstemperatur – Wie warm sollte es am Arbeitsplatz sein?

Jährlich werden neue Temperaturrekorde gebrochen und vor allem im Büro können heiße Zeiten anstehen, wenn keine Klimaanlage vorhanden oder diese zu schwach ist. Doch zu heiße Temperaturen können nicht nur zu einem Unwohlsein führen. Sie mindern auch die Arbeitsleistung und stellen eine gesundheitliche Gefahr dar.

Daher ist die Frage berechtigt, ob der Gesetzgeber eine gewisse Temperaturgrenze vorschreibt, die vom Arbeitgeber eingehalten werden muss oder ob hier eine freie Gestaltungsmöglichkeit besteht. Wie warm darf es im Büro werden und welche Temperatur erweist sich als optimal zum Arbeiten?

Gefahren der Hitze

Wenn es zu kalt im Büro ist, lässt sich mit dickerer Kleidung dagegen ankämpfen. Im Sommer ist es jedoch kaum möglich der Hitze zu entfliehen. Es herrscht ein bestimmter Dresscode vor, welcher dringend eingehalten werden muss. Dabei liegen allerdings Gefahren für die Gesundheit vor.

Denn körperlich ist die Hitze nicht zu unterschätzen. Wird es zu warm, äußert sich dies zunächst in Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen und Ermüdungserscheinungen. Das Energielevel sinkt merklich und damit auch die Produktivität der Arbeitnehmer. Mit einer geringeren Konzentrationsfähigkeit werden die Aufgaben langsamer erledigt. Zudem steigt die Fehlerhäufigkeit, sodass auch die Qualität nachlässt.

Im Normalfall ist der Körper relativ widerstandsfähig. Ist die Flüssigkeitsaufnahme ausreichend, wird es im Büro kaum zu einer ernsthaften Gesundheitsgefährdung kommen. Für Risikogruppen sieht dies jedoch anders aus. Zu diesen zählen z.B.:

Diabetiker
Personen mit Herz- oder Nierenerkrankungen
Schwangere

Liegt bei diesen Personengruppen die Temperatur über das erträgliche Maß, kann es zu einem Hitzekollaps kommen. Der Kreislauf bricht zusammen und die Bewusstlosigkeit tritt ein. Dann sollte der Notarzt gerufen werden, um Schlimmeres zu verhindern.

Gesetzliche Vorgaben

Im Normalfall sollte der Arbeitgeber dafür sorgen, dass eine optimale Arbeitstemperatur vorherrscht. Dieses ist sowohl aus wirtschaftlicher als auch sozialer Sicht vorteilhaft. Doch was, wenn Dein Arbeitgeber sich uneinsichtig zeigt und lieber am falschen Ende spart?

Gesetzliche Fürsorgepflicht

Aus dem §618 BGB[1] leitet sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ab. Dieser hat dafür zu sorgen, dass das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt wird. Er kann nicht von diesen verlangen, dass diese Ihre Gesundheit während der Bürotätigkeit aufs Spiel setzen. Konkret besagt die Regelung:

Wenn es um die Arbeitstemperatur geht, ist diese Aussage aber noch reichlich unkonkret. Es lässt sich hieraus nicht ableiten, welche Temperatur dem Arbeitnehmer zuzumuten ist.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Etwas klarer als das BGB drückt sich da schon die Arbeitsstättenverordnung[2] aus. In dieser umfassend der Arbeitsschutz geregelt. Für die Arbeitstemperatur wurden technische Regeln aufgestellt, die in der Arbeitsstättenverordnung anhängen. Hierzu wird Folgendes gesagt:

Darüber hinaus werden bei dieser Regelung konkrete Temperaturangaben gemacht. Diese richten sich u.a. danach, welche Tätigkeit ausgeführt wird. Wird etwa eine schwere Tätigkeit im Stehen ausgeführt, muss die Raumtemperatur bei mindestens +12°C liegen. Bei leichterer Arbeit im Sitzen sind hingegen +20°C gefordert.

Diese Raumtemperatur bezieht sich auf die Arbeitsräume. In den sonstigen Nutzungsräumen, wie etwa der Kantine, dem Pausenraum oder Sanitätsraum wird eine Temperatur von 21°C festgehalten.

Maximale Arbeitstemperatur

Neben den empfohlenen Mindesttemperaturen sind aber gerade die Maximaltemperaturen häufig ein Grund für Streitigkeiten. Denn diese werden im Sommer häufig überschritten und schränken die Arbeitsleistung ein. Eine Klimaanlage ist längst nicht in allen Büros der Standard.

Die Empfehlung des Gesetzgebers hinsichtlich der maximalen Raumtemperatur liegt bei 26°C. Diese sollte nicht überschritten werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden.

Arbeitstemperatur - Hitze
Ab Temperaturen von 30°C ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Maßnahmen gegen die Hitzebelastung zu ergreifen

Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Empfehlung. Eine härtere Grenze liegt erst bei 30°C vor. Wird diese Temperatur erreicht, muss der Arbeitgeber Gegenmaßnahmen ergreifen.

Steigt die Temperatur sogar auf 35°C, so sind Maßnahmen durchzuführen. Führen diese nicht zur Senkung der Belastung, ist der Arbeitsraum nicht mehr zu gebrauchen.

Somit ist der Arbeitgeber erst ab einer Temperatur von mehr als 30°C dazu angehalten, Maßnahmen durchzuführen. Bei niedrigeren Temperaturen liegt lediglich eine Empfehlung vor, die zu einer angenehmeren Arbeitstemperatur führen soll.

Welche Schritte können Arbeitnehmer unternehmen?

Wird das erträgliche Maß überschritten, obliegt es zunächst dem Arbeitgeber Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Reduktion der Temperatur beitragen. Dazu gehören etwa eine Jalousie, das effektivere Lüften oder das Bereitstellen von Getränken.

Ist dies für die Arbeitnehmer nicht ausreichend, können diese selber gegen die hohe Temperatur vorgehen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass sie nicht eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen dürfen. Erfüllen Sie Ihre Arbeitsleistung nicht und gehen etwa nach Hause, weil es zu heiß ist, könnte dies eine Abmahnung zur Folge haben. Nur mit einem ärztlichen Attest wäre das Fernbleiben zu rechtfertigen.

Zunächst ist jedoch das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Dieser könnte sich der hohen Temperaturen nicht bewusst sein und wusste vielleicht nicht, dass dieses Problem existiert. Im Optimalfall würden dann entsprechende Investitionen getätigt werden, um etwa eine Klimaanlage nachzurüsten.

Ignoriert der Arbeitgeber allerdings seine Arbeitnehmer und die Fürsorgepflicht, muss dies als Verstoß gegen den Arbeitsschutz gemeldet werden. Ansprechpartner sind hierfür die Gewerbeaufsichtsämter und staatliche Ämter für den Arbeitsschutz. Stellen diese die Verstöße fest, drohen empfindliche Geldbußen für den Arbeitgeber. Im besten Fall hält sich der Arbeitgeber jedoch an die gesetzte Frist und sorgt dafür, dass eine erträgliche Arbeitstemperatur eingehalten wird. Dann muss das mögliche Bußgeld nicht gezahlt werden.

Die erträgliche Arbeitstemperatur

Wird es wieder ein Rekord-Sommer und das Thermometer schnellt in die Höhe, müssen dies Arbeitnehmer nicht einfach hinnehmen. Wird es regelmäßig mehr als 30°C heiß im Büro, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Temperatur auf ein erträglicheres Maß reduziert wird. Andernfalls stellt dies einen Verstoß gegen den Arbeitsschutz dar. Bußgelder können folgen und damit ein erheblicher Schaden entstehen.

Als Arbeitnehmer steht Dir damit zwar nicht direkt eine hochmoderne Klimaanlage zu, doch der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, damit die Temperatur im Büro keine Gefahr darstellt. Dazu könnt es bereits ausreichend sein, wenn die Räume etwas abgedunkelt und große Glasfronten geschützt werden. Zusammen mit Ventilatoren und einem lockereren Dresscode werden die heißen Sommertage weniger zu einer Belastung und eine bessere Arbeitsleistung abgeliefert.

Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
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