Lohnsteuer EZ – Was bedeutet es auf der Gehaltsabrechnung?

Über die Lohnsteuer müssen sich die meisten Arbeitnehmer keine Gedanken machen. Diese wird automatisch mit dem Lohn einbehalten und abgeführt. Für Arbeitnehmer, die ein konstantes Gehalt beziehen und keine sonstigen Bezüge anfallen, ist damit der Sachverhalt abgeschlossen.

Doch häufig erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn eine Einmalzahlung. Darauf besteht kein rechtlicher Anspruch und es ist eine freiwillige Entscheidung des Unternehmens, diese zu zahlen.

Nun wird es jedoch etwas komplizierter. Unterliegen die Einmalzahlungen der Lohnsteuer oder sind diese davon ausgenommen? Erfahre, ob mit einer Einmalzahlung steuerrechtliche Folgen einhergehen und ob Du selbst tätigt werden musst.

Was zählt zu den Einmalzahlungen?

Findest Du auf der Lohnsteuer die Abkürzung EZ, steht dies für die Einmalzahlung. Diese erhältst Du zusätzlich zum gewöhnlichen Arbeitslohn.

Zu den Einmalzahlungen zählen u.a.:

Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Prämien
Tantiemen
Abfindung

Das Urlaubsgeld mag für Dich bereits zum regelmäßigen Einkommen zählen und Du verplanst es für das Budget des Urlaubs. Doch in Deutschland erhält nur jeder zweite Arbeitnehmer ein Urlaubsgeld.

Ähnlich sieht es auch mit dem Weihnachtsgeld aus. Dies steht längst nicht jedem Arbeitnehmer zu. Es ist abhängig von Deinem Arbeitgeber und möglichen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Entscheidet sich Dein Arbeitgeber dazu ein Weihnachtsgeld zu zahlen, steht dies allen Arbeitnehmern zu. Er darf nicht willkürlich bestimmte Abteilungen oder Personen davon ausnehmen.

Eine Besonderheit besteht, wenn das Weihnachtsgeld seit 3 Jahren regelmäßig gezahlt wurde. Dann zählt dies als betriebliche Übung. Dann besteht rechtlich ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld und Du kannst mit dieser Einmalzahlung planen.

Unterliegt die Einmalzahlung der Lohnsteuer?

Einmalzahlungen unterliegen der Lohnsteuer und sind damit nicht steuerfrei. Sie zählen zu den sonstigen Bezügen und werden vom Steuerrecht erfasst. Konkret ist dies im Einkommensteuergesetz §38a Abs. 3 geregelt.

Daraus ergibt sich, dass die Einmalzahlung nicht steuerfrei ist. Du musst darauf ebenso die Lohnsteuer entrichten, wie auf Deinen Arbeitslohn.

Berechnung der Lohnsteuer bei Einmalzahlungen

Die Frage ist nun, wie hoch die Lohnsteuer ist und wie viel von der Einmalzahlung eigentlich übrig bleibt. Denn wie Du gelernt hast, erhältst Du diese nicht komplett, sondern musst einen Teil an das Finanzamt abführen. Die Höhe der Lohnsteuer ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Voraussichtlicher Jahreslohn

Die Grundlage für die Erhebung der Lohnsteuer ist Dein voraussichtlicher Jahreslohn. Dieser ergibt sich aus Deinem monatlichen Arbeitslohn ohne die sonstigen Bezüge. Etwas schwierig ist die Vorhersage bei stark schwankendem Arbeitslohn. Etwa, wenn die Arbeitszeiten variieren oder eine Gehaltserhöhung vorlag.

Für die Berechnung der Lohnsteuer kalkuliert der Arbeitgeber den aktuellen Monat meist auf das Jahr hoch. War dies ein überaus guter Monat, in welchem Du überdurchschnittlich viel verdient hast, fällt dies auf der Lohnabrechnung ins Gewicht. Dann zahlst Du auf Deine regulären Bezüge bereits eine höhere Lohnsteuer, als in der Jahresbetrachtung wahrscheinlich notwendig wäre.

Einmalzahlungen hinzuaddieren

Hast Du Deinen voraussichtlichen Jahreslohn ermittelt, addierst Du nun die Einmalzahlungen und sonstigen Bezüge. Damit fasst Du sämtliches Arbeitseinkommen zusammen, welches der Lohnsteuer unterliegt.

Wie hoch die Lohnsteuer ist, entnimmst Du der Lohntabelle. Dort ist genau festgehalten, welche Zahlungen zu leisten sind.

Lohnsteuer EZ ermitteln

Welcher Anteil der Lohnsteuer auf die Einmalzahlung entfällt, ist nun anhand der Differenz zu ermitteln. Entnimm der Lohnsteuertabelle den Jahreslohnsteuerbetrag, der ohne die sonstigen Bezüge anfallen würde.

Jetzt bildest Du die Differenz aus dem Jahreslohnsteuerbetrag ohne und mit Einmalzahlungen. Daran erkennst Du sofort, wie hoch die Lohnsteuer bezüglich der Einmalzahlung ausfällt.

Sozialversicherungsbeiträge & Rentenversicherung

Nicht nur die Lohnsteuer geht von der Einmalzahlung ab. Es fallen auch Beiträge für die Sozialversicherung und die Rentenversicherung an. Diese vermindern natürlich den Betrag, welcher von der Einmalzahlung tatsächlich auf Deinem Konto ankommt.

Das Versteuern der Einmalzahlung

Einmalzahlungen, wie das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, sind nicht steuerfrei. Diese unterliegen ebenso der Lohnsteuer und werden automatisch vom Arbeitgeber abgeführt. Dies erkennst Du auf Deiner Lohnabrechnung mit dem Kürzel EZ.

Ist Dein Lohn starken Schwankungen unterlegen oder hat sich dieser im Jahresverlauf verändert, lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung. Mit dieser gibst Du genau an, wie hoch Dein Lohn war und erhältst mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Rückzahlung Deiner zu viel gezahlten Lohnsteuer.

Die Einmalzahlungen unterliegen dem Zuflussprinzip. Sie zählen daher zu dem Zeitraum, an welchem sie Dir zugegangen sind, bzw. zur Verfügung standen.

Verfalle zudem nicht dem Irrglauben, dass Du durch eine Einmalzahlung in eine höhere „Steuerklasse“ fallen könntest und sich diese Prämien nicht lohnen würden. Das Steuersystem ist progressiv und netto steht Dir immer ein größerer Auszahlungsbetrag zur Verfügung. Lediglich Dein durchschnittlicher Steuersatz steigt, was dennoch nicht zu einem niedrigeren Netto-Einkommen führt.

Freue Dich daher über sämtliche Einmalzahlungen. Nicht jeder Arbeitnehmer erhält diese und die Lohnsteuer EZ wird bereits von Dir über die Lohnabrechnung abgeführt.

Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
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