Wie lässt sich das Dispositionsjahr zu Deinem Vorteil nutzen?

Für gewöhnlich wird mit Eintritt der Arbeitslosigkeit verlangt, dass Du Dich arbeitslos meldest. Damit beginnt auch der Bezug des Arbeitslosengeldes und alles geht in seine geordneten Bahnen. Unter Umständen kann es von Vorteil sein, wenn nicht unmittelbar die Meldung zur Arbeitslosigkeit erfolgt, sondern Du etwas wartest. Dies wird besonders dann interessant, wenn mit höherem Alter ein längerer Anspruch auf das Arbeitslosengeld besteht.

Was genau ist das Dispositionsjahr und wie nutzt Du es zu Deinem Vorteil, um länger ALG1 zu beziehen und eine höhere Unterstützung zu erhalten?

Gesetzliche Besonderheiten

Um das Dispositionsjahr zu nutzen, solltest Du Dich mit den Grundlagen des Sozialgesetzbuches vertraut machen und die relevanten Paragrafen kennen. Doch keine Sorge, Du musst kein Jurist sein, um die folgenden Bedingungen zu verstehen.

§ 137 Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit

Zunächst solltest Du verstehen, wer überhaupt berechtigt, ist das ALG 1 zu erhalten. Denn nicht bei jeder Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit diese Unterstützung wahrzunehmen. Es müssen folgende Voraussetzungen[1] erfüllt sein:

Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besitzt wer:

  1. arbeitslos ist
  2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet
  3. die Anwartschaftszeit erfüllt

Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Antragstellers zu bestimmen, ob der Anspruch zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll.

Grundsätzlich gilt, dass neben der Arbeitslosigkeit auch die Anwartschaftszeit als Voraussetzung erfüllt sein muss. Doch wie genau definiert sich diese Zeit?

§142 Anwarschaftszeit

Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.

Grob bedeutet dies, dass erst nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 12 Monaten ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht. Es ist also nicht möglich nur für wenige Monate Arbeitnehmer zu sein und daraufhin den vollen Anspruch zu erhalten.

Wichtig ist zudem der Begriff der Rahmenfrist.

§ 143 Rahmenfrist

Für die Rahmenfrist wurden folgende Punkte gesetzlich definiert:

  1. Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  2. Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der die oder der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte.
  3. In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen die oder der Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen hat. In diesem Fall endet die Rahmenfrist spätestens fünf Jahre nach ihrem Beginn.

Diese drei Gesetze bieten die Grundlage, um daraus das Dispositionsjahr zu bilden. Wie sieht das Ganze nun in der Praxis aus?

Am einfachsten ist es, wenn dies zunächst in einem Beispiel erläutert wird.

Hierzu nehmen wir an, dass die Arbeitslosigkeit zum Jahresende 2020 eintrat, also am 31.12.2020. Nun wäre der logische Schritt im Januar sich arbeitslos zu melden. In manchen Fällen bedeutet dies allerdings, dass dadurch jede Menge Geld verloren geht.

Anstatt sich nun im Januar 2021 arbeitslos zu melden, könnte er auch am 01.01.2022 mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes beginnen. Dies ist insofern gesetzlich erlaubt, als er innerhalb der Rahmenfrist, also der letzten 2 Jahre, für insgesamt 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat. Um den Bezug des Arbeitslosengeldes um ein Jahr zu verschieben, muss also zuvor durchgängig das versicherungspflichtige Arbeitslosenverhältnis bestanden haben.

Finanzielle Vorteile des Dispositionsjahres

Soweit die Theorie, doch worin besteht jetzt eigentlich genau der Vorteil des Dispositionsjahres?

Das Dispositionsjahr ist immer dann sinnvoll, wenn das Verschieben des Anmelden des Arbeitslosengeldes dazu führt, dass eine bestimmte Altersgrenze überschritten wird. Denn für die maximale Dauer des Arbeitslosengeldes 1 ist nicht nur die Länge des Arbeitsverhältnisses entscheidend, sondern auch das Alter.

Wer den Antrag mit 57 Jahren stellt, hat maximal einen Anspruch auf ALG 1 von 18 Monaten. Da mit zunehmenden Alter die Arbeitssuche schwerer fällt, gewährt der Gesetzgeber ab einem Alter von 58 Jahren einen Anspruch von ganzen 24 Monaten ALG 1. Dadurch wird verhindert, dass bei erfolgloser Arbeitssuche früher der Eintritt in das ALG 2 stattfindet. Da die Höhe des ALG 1 entweder 60% oder 67% des letzten Nettogehaltes beträgt, liegt dies meist über dem Niveau von ALG 2[2], sodass es sich finanziell auszahlt das ALG 1 zu beziehen.

Zudem spielen noch weitere Besonderheiten hinein, die für das Nutzen des Dispositionsjahres sprechen. Dazu zählt eine mögliche Ruhezeit.

Erhältst Du eine Abfindung, soll diese zuerst verbraucht werden, bevor das Arbeitslosengeld 1 gewährt wird. Die Länge der Ruhezeit orientiert sich an dem Einkommen des letzten Arbeitstages. Die Länge der Ruhezeit errechnet sich so, dass die Abfindung in Höhe des Tageseinkommens ausreicht.

War Dein letztes Tageseinkommen 100 Euro und erhältst Du eine Abfindung von 10.000 Euro, ergibt dies eine Ruhezeit von insgesamt 100 Tagen. Das Arbeitslosengeld würde also erst nach diesen 100 Tagen gewährt werden.

Noch spezieller wird es, falls ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde. Dieser geht zwar meist mit einer Abfindung einher, wird aber gleich gewertet, als wäre eine Eigenkündigung erfolgt. Daraus ergibt sich eine Sperrzeit von 12 Wochen sowie reduzierte Bezüge für insgesamt ein halbes Jahr.

Zu beachten ist zudem, dass Ruhezeit und Sperrzeit nicht parallel laufen. Wer also eine Sperrzeit von 3 Monaten, aufgrund der Eigenkündigung hat und eine Ruhezeit von 100 Tagen, erhält für etwas mehr als ein halbes Jahr (3 Monate + 100 Tage) kein ALG 1. Die Zeiten werden addiert und nicht parallel „abgesessen“.

Konkretes Beispiel

Welche finanzielle Vorteile ergeben sich nun, falls von dem Dispositionsrecht Gebrauch gemacht wird und das Arbeitslosengeld nicht unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit beantragt wird?

Hierzu lässt sich folgender fiktiver Fall annehmen, bei dem ein Aufhebungsvertrag inklusive Abfindung im Alter von 57 Jahren eingegangen wird.

RegelfallDispositionsjahr
Meldung der Arbeitslosigkeit01.01.202101.01.2022
ALG 1 ab01.01.202101.01.2022
Ruhezeit3 Monateentfällt
ALG 1 nach Ruhezeit01.04.202101.01.2022
Anspruch ALG 118 Monate (57 Jahre)24 Monate (58)
Sperrzeit3 Monateentfällt
Reduzierung ALG 1 wg. Sperrzeit (25%)4,5 Monateentfällt
Anspruch ALG 113,5 Monate24 Monate
Vorteil Dispositionsjahr10,5 Monate
Bei Höchstsatz ALG 1ca. 21.300 Euro

Es besteht also ein eklatanter Vorteil dadurch, dass die Anmeldung des Arbeitslosengeldes nicht unmittelbar erfolgt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Durch das Überschreiten der Altersgrenze von 58 Jahren besteht nun ein Anspruch von 24 Monaten für das Arbeitslosengeld 1. Zudem wurden die Ruhezeit und die Sperrzeit bereits abgewartet, sodass diese nicht mehr zum Nachteil ausfallen.

Zu beachten ist aber, dass dringend die Rahmenfrist eingehalten werden muss. Erfolgt die Meldung der Arbeitslosigkeit zu spät und ist die Voraussetzung, dass innerhalb der letzten 24 Monate für insgesamt 12 Monate ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand, nicht erfüllt, so wird kein ALG 1 gewährt und der gesamte Plan fällt in sich zusammen. Um dies zu vermeiden, ist es möglich bereits vorab bei der Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit zu melden. Dies ist bis zu drei Monate im Voraus möglich. Es muss also kein Termin exakt am 01.01 wahrgenommen werden, sondern dieser kann auch im November stattfinden und die Arbeitslosigkeit für den 01.01. angezeigt werden. Ebenso muss auch kein Jahr vergehen, um von diesem Vorteil zu profitieren. Im vorliegenden Beispiel wäre auch eine Meldung nach 9 Monaten angebracht, insofern dort bereits das Alter von 58 Jahren erreicht wurde. Somit besteht ein etwas größerer Spielraum, was zu einem geringeren Risiko führt.

Das Dispositionsjahr für maximale Bezüge

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches zum Bezug des ALG 1 ist es in bestimmten Konstellationen sinnvoll, die Arbeitslosigkeit nicht sofort anzuzeigen. Dies ist dann der Fall, wenn Sperrzeiten, Ruhezeiten oder das Überschreiten der Altersgrenze von 58 Jahren bevorstehen.

Dann ist es vorteilhaft abzuwarten, bis die Ruhezeiten und Sperrzeiten vorüber sind und das Alter von 58 Jahren erreicht wurde. Dadurch wird die Bezugsdauer nicht verkürzt, sondern noch auf 24 Monate verlängert.

Kannst Du es Dir leisten während des Dispositionsjahres von der Abfindung zu leben und Deinen Lebensunterhalt zu begleichen, ist es finanziell ratsam erst später die Arbeitslosigkeit anzumelden. Sei Dir aber auch im Klaren, dass Du dadurch zum Beispiel selber die Krankenkassenbeiträge tragen musst und keine Beiträge zur Rentenversicherung leistest.

Insgesamt wird wahrscheinlich dennoch ein deutliches Plus herauskommen, wenn Du dadurch für wesentlich längere Zeit die ALG 1 Bezüge erhältst. Prüfe genau für Dich, ob solch ein Dispositionsjahr, in welchem Du zwar arbeitslos, aber nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet bist, sich für Dich lohnt.

Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Möchtest Du finanziell unabhängig und nicht mehr dem Stress des Arbeitslebens ausgesetzt sein? Dann ist notwendig frühzeitig zu investieren und das Geld für Dich arbeiten zu lassen. Auf Finania zeige ich Dir, wie Du mit geringem Risiko Dein Geld sicher anlegst, um Stück für Stück Deinem langfristigen Ziel näherzukommen.