Arbeiten bis in das hohe Alter, Steuern zahlen und möglichst nicht krankt werden. Dies ist die Idealvorstellung des Staates von einem Arbeitnehmer. Er soll so lange wie möglich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und das Sozialsystem am Leben erhalten.
Befindest Du Dich in einem höheren Alter oder möchtest Du für Deine Eltern erörtern, ob es sinnvoll ist, frühzeitig in Rente zu gehen, stehen dafür verschiedene Wege offen. Denn viele Berufe stellen eine hohe körperliche Belastung dar und da ist es verständlich, wenn frühzeitig mehr Freizeit zur Verfügung stehen soll, um den Lebensabend zu genießen.
Doch beim Blick auf die Durchschnittsrente erfolgt meist die Ernüchterung. Diese beträgt für Männer nur knapp über 1.000 Euro und liegt bei Frauen sogar noch deutlich darunter. Die Gefahr der Altersarmut ist gegeben und ein früherer Renteneintritt meist mit Abschlägen verbunden.
Möchtest Du zum regulären Renteneintrittsalter Deine Altersrente abschlagsfrei erhalten, aber früher die Arbeitstätigkeit beenden, stehen Dir dafür verschiedene Wege offen. Wie Du am besten die Zeit zwischen der Beendigung der Arbeit und dem Beginn der Rente überbrückst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
In welchem Alter ist der reguläre Renteneintritt?
Bevor Du privat für die Rente vorsorgst und versuchst diesen Zeitraum zu überbrücken, solltest Du herausfinden, wann eigentlich Dein regulärer Renteneintritt ist. Denn diese Aussage ist nicht so einfach zu treffen und hängt von Deinem Jahrgang ab.
Denn seit dem Jahr 2012 wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Dies ist notwendig, denn das Verhältnis aus Beitragszahlern und Empfängern kippt zusehends. Verantwortlich dafür sind die schwachen Geburtenraten und die längere Lebenserwartung. Immer mehr Rentner müssen von weniger Beitragszahlern versorgt werden, sodass für diese eine höhere Belastung auftritt. Die umlagefinanzierte Rente in Deutschland muss bereits von Steuergeldern gestützt werden und das System wäre alleine nicht tragfähig. Daher wurde eine schrittweise Anhebung der Rente beschlossen.
Das Ziel ist hierbei, dass bis zum Jahr 2029 das Rentenalter bei 67 Jahren liegt. Konkret wird dies erreicht, indem die Regelaltersgrenze für jeden Jahrgang um einen Monat angehoben wird. Befindest Du Dich im Jahrgang 1958, findet Dein Renteneintritt mit dem Alter von 66 Jahren statt. Für den Jahrgang 1960 beginnt die Rente mit 66 Jahren und 4 Monaten. Der Geburtstag und der Rentenbeginn fallen also nicht mehr zwangsweise auf den gleichen Tag, sondern es können noch einzelne Monate hinzukommen. Für den Jahrgang 1964 gilt, dass diese bis zum Alter von 67 Jahren regulär arbeiten müssen.
Die Tabelle des Renteneintritts sieht wie folgt aus:
Jahrgang | Renteneintritt |
---|---|
1954 | 65 Jahre & 8 Monate |
1955 | 65 Jahre & 9 Monate |
1956 | 65 Jahre & 10 Monate |
1957 | 65 Jahre & 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre & 2 Monate |
1960 | 66 Jahre & 4 Monate |
1961 | 66 Jahre & 6 Monate |
1962 | 66 Jahre & 8 Monate |
1963 | 66 Jahre & 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Bist Du nach dem Jahrgang 1964 geboren, liegt Dein Renteneintritt ohne Abschläge bei 67 Jahren. Bist Du wesentlich jünger, ist durchaus zu erwarten, dass das Rentenalter weiter angehoben wird. Dies musst Du bei Deinen Investitionen berücksichtigen und frühzeitig die Weichen für Dein Alter ohne finanzielle Sorgen stellen.
Beitragsjahre ermitteln
Das Rentenalter wurde während des Arbeitslebens erhöht und damit wurden Arbeitnehmer der betroffenen Jahrgänge vor vollendete Tatsachen gestellt. Um jedoch nicht allen Arbeitnehmern ein längeres Arbeitsleben zuzumuten, ist auch die Betrachtung der Beitragsjahre wichtig, um einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen.
Dies ist der Fall, falls insgesamt 45 Versicherungsjahre vorliegen. Hat ein Arbeitnehmer insgesamt 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, kann abschlagsfrei ein früherer Renteneintritt erfolgen. Damit möchte der Gesetzgeber vermeiden, dass Personen, die das gesamte Leben gearbeitet haben, am Ende durch Ihren Fleiß praktisch noch mit weiteren Arbeitsjahren bestraft werden.
Konkret sieht die Erleichterung so aus, dass der Jahrgang 1964 beispielsweise ganze 2 Jahre früher in Rente gehen darf, ohne Abschläge hinzunehmen. Für diese Beitragszahler fällt der Renteneintritt von 67 Jahre auf 65 Jahre. Für jüngere Jahrgänge ist sogar noch ein größerer abschlagsfreier Zeitraum möglich. Für den Jahrgang 1952 ist der abschlagsfreie Eintritt im Alter von 63 Jahren möglich. Dies wäre demnach bereits im Jahr 2015 gewesen.
Zu den Versicherungsjahren zählen auch die Zeit während der Wehrpflicht und der Zivildienst. Ebenso sind kürzere Krankheitszeiträume sowie der Empfang des Arbeitslosengeldes unproblematisch. Diese Zeiträume zählen weiter für die Beitragsjahre.
Anders sieht es hingegen bei der früheren Arbeitslosenhilfe oder dem jetzigen „Hartz IV“ aus. Diese Zeiträume zählen nicht als Versicherungsjahre und ermöglichen demnach keine vorzeitige abschlagsfreie Rente. Warst Du viele Jahre arbeitslos oder krank, wirkt sich dies direkt auf Deinen Renteneintritt aus.
Die Rente mit Abschlägen
Mit 45 Beitragsjahren ist es möglich früher in die Altersrente einzutreten, ohne Abschläge hinzunehmen. Es wird also bis ans Lebensende die gesamte Rente gezahlt und das Einkommen ist sicher.
Auf 45 Beitragsjahre zu kommen bedeutet jedoch, dass praktisch keine Phase der Arbeitslosigkeit aufgetreten ist und frühzeitig mit der Arbeit begonnen wurde. Solch eine Laufbahn können nicht alle Arbeitnehmer vorweisen.
Eine weitere Möglichkeit wird vom Gesetzgeber geschaffen, falls insgesamt 35 Beitragsjahre angehäuft wurden. Dann steht es dem Arbeitnehmer weiterhin frei, mit 63 Jahren in die Rente einzutreten. In diesem Fall ist jedoch mit Abschlägen zu rechnen.
Die Höhe des Abschlages orientiert sich an der Regelaltersgrenze, welche bereits in der vorherigen Tabelle dargestellt wurde. Pro früherem Monat des Renteneintritts ist ein Abschlag von 0,3% fällig. Für die Jahrgänge 1964 bedeutet dies zum Beispiel, dass diese mit dem Renteneintritt im Alter von 63 Jahren einen Abschlag von 14,4% hinnehmen müssen. Die Rentenbezüge fallen also bis zum Lebensende um 14,4% niedriger aus.
Für ältere Jahrgänge ist der Abschlag etwas niedriger, da bei Ihnen die Regelaltersgrenze niedriger ausfällt. Für den Jahrgang 1958 bedeutet die Rente mit 63 immerhin noch einen Abschlag von 10,8%.
Mit dem Krankengeld bis zur Rente
Anhand der vorhergehenden Darstellung kannst Du selber einschätzen, ob die Rente mit 63 eine Alternative für Dich ist oder Du keine Abschläge hinnehmen möchtest. Je nach Deinen Beitragsjahren und dem Jahrgang, ist ein anderes Renteneintrittsalter für Dich vorgesehen.
Stehst Du nur noch wenige Jahre vor der Rente, solltest Du an Deine Gesundheit denken. Führst Du eine körperlich anstrengende Tätigkeit durch, bist Du etwa Handwerker oder bestehen andere körperliche Leiden, solltest Du prüfen, ob Du Dich krankschreiben lassen darfst.
Ist es Dir aufgrund der Krankheit nicht möglich die Arbeitstätigkeit auszuführen, erhältst Du zunächst für 6 Wochen das Gehalt weitergezahlt. Nach diesen 6 Wochen springt die Krankenkasse ein und übernimmt mit dem Krankengeld Dein bisheriges Einkommen. Dieses liegt bei rund 80% Deines bisherigen Netto-Einkommens.
Das Krankengeld wird für ein Maximum von 72 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraumes gezahlt. In Verbindung mit der Lohnfortzahlung darfst Du also für insgesamt 78 Wochen krankgeschrieben sein und musst dabei nur auf einen geringen Teil Deines Lohns verzichten.
Ist Dein Renteneintritt weniger als 78 Wochen entfernt, könnte dies eine Alternative sein, um die Zeit zu überbrücken, ohne dass das Einkommen stark sinkt. Du kannst im Anschluss regulär die Rente beginnen und musst aufgrund der Krankheit keine Abzüge befürchten.
Achte aber darauf, dass die 72 Wochen für einen Zeitraum von 3 Jahren gelten. Hattest Du bereits zu einem früheren Zeitraum das Krankengeld bezogen, verkürzt sich dementsprechend die Dauer, die Dir nun zusteht.
Arbeitslosengeld beziehen
In Deutschland ist der Sozialstaat stark ausgeprägt und für ältere Arbeitnehmer besteht ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld von insgesamt 24 Monaten. Dies ist für Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr möglich. Da es für ältere Personen meist schwerer ist, auf dem Arbeitsmarkt wieder eine neue Anstellung zu finden, soll durch diese längere Bezugsleistung verhindert werden, dass zu schnell der Bezug des ALG II beginnt.
Beim Arbeitslosengeld gibt es jedoch einiges zu beachten. Zunächst solltest Du nicht einfach von Deiner Seite aus kündigen und erwarten, dass Du nahtlos das Arbeitslosengeld erhältst. Kündigst Du selber, wird Dir für 3 Monate die Leistung gesperrt.
Um nicht in diese beitragsfreie Lücke zu kommen, muss die Kündigung vom Arbeitgeber kommen. In diesem Fall sollte mit dem Arbeitgeber erörtert werden, ob ein Auflösungsvertrag sinnvoll ist. Hierbei ist aber auf die genaue Formulierung zu achten. Sicher ist es, wenn der Auflösungsvertrag vorher anwaltlich abgesegnet wird. Dann ist es möglich bis zu 24 Monate das Arbeitslosengeld zu beziehen und die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.
Wie kann die Zeit bis zur Rente überbrückt werden?
An diesen Beispielen merkst Du, wie kompliziert das derzeitige Rentensystem ist. Durch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters, kommt es auf Deinen genauen Jahrgang an, welcher festlegt, ab wann die Rente bezogen werden kann.
Ganze 3 Jahre bis zur Rente zu überbrücken wird nicht möglich sein. Die pragmatischste Lösung besteht in dem Verhandeln eines Auflösungsvertrages und dem Bezug des Arbeitslosengeldes für 24 Monate. Auf diese Weise können immerhin 24 Monate überbrückt werden. Möchtest Du bereits 3 Jahre vor dem regulären Renteneintritt die Arbeitstätigkeit beenden, könnte dafür zunächst das Arbeitslosengeld genutzt und im Anschluss die Rente vorgezogen werden. Dies wäre aber nur mit Abschlägen möglich.
Abschlagsfrei ganze 3 Jahre bis zur Rente zu überbrücken ist nicht möglich. Es sollte daher genau geplant werden, ob Abschläge hinnehmbar sind oder ob die Arbeitstätigkeit länger ausgeführt werden muss. Durch die private Altersvorsorge lässt sich mitunter ein größeres Polster anlegen, sodass die Abschläge nicht so sehr ins Gewicht fallen. Mit einer genauen Vorbereitung sollte einem früheren Renteneintritt also nichts im Wege stehen.