Woanders wohnen als gemeldet – Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

In Deutschland ist das Meldegesetz relativ streng. Der Staat möchte wissen, wo Du Deinen regulären Lebensmittelpunkt hast. Dementsprechend musst Du Deinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angeben. Aus verschiedenen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass keine Ummeldung stattfindet und Du damit woanders wohnst als eigentlich gemeldet.

Welche Konsequenzen und mögliche Strafen drohen Dir, falls Du nicht den aktuellen Wohnsitz hinterlegst?

Wo liegt Dein Lebensmittelpunkt

Die Grundlage für das Meldegesetz bietet der Lebensmittelpunkt. Du musst Dich an dem Ort melden, an welchem Du Dich überwiegend aufhältst. Lebst Du nur für wenige Tage bei den Eltern aber die meiste Zeit an Deinem Studienort, dann musst Du Deinen Studienort als Wohnsitz anmelden.

Gerade kleinere Städte haben sogar ein Interesse daran, dass Studenten sich pünktlich ummelden. Denn von der Einwohnerzahl hängt die Höhe des Zuschusses aus dem kommunalen Finanzausgleich ab. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass die Ummeldung aus diesem Grund sogar mit einem Geldbonus verbunden war. Da Studenten generell als ummeldefaul gelten, hat die Stadt in dieser Hinsicht einen zusätzlichen Anreiz geschaffen.

Unabhängig von einer geldlichen Zuwendung solltest Du Deinen Wohnsitz dort anmelden, wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet. Andernfalls könnte nämlich eine Strafe drohen.

Welche Strafe droht bei einer vergessenen Ummeldung?

Es besteht ein großes Interesse daran Deinen gewöhnlichen Aufenthalt zu erfahren. Meldest Du Dich nicht um, obwohl sich der Lebensmittelpunkt verschoben hat, drohen Strafen.

Zunächst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In der Praxis könnte zunächst eine Verwarnung in Höhe von 10 Euro verhängt werden, um Dich zur Ummeldung zu bewegen. Diese Verwarnung und gleichzeitige Aufforderung zur Ummeldung solltest Du durchaus ernst nehmen.

Denn die Konsequenzen können noch weitaus gravierender ausfallen. Versäumst Du sämtliche Fristen und hältst es nicht für nötig Dich umzumelden, könnte eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro folgen. Dies sollte Grund genug sein, um den tatsächlichen Wohnsitz anzugeben und sich beim Einwohnermeldeamt zu melden.

In der Praxis sieht das Eintreiben einer solchen Strafe aber denkbar schwer aus. Es müsste genau festgestellt werden an wie vielen Tagen Du Dich an welchem Ort aufhältst. Bist Du weiterhin bei Deinen Eltern gemeldet, hast einen Schlüssel zur Wohnung und bist dort regelmäßig, wird es kaum möglich sein nachzuweisen, dass dies nicht Dein Lebensmittelpunkt ist. Hat die Behörde jedoch mitbekommen, dass Du woanders wohnst als gemeldet und schickt Dir eine Aufforderung zur Ummeldung, dann solltest Du dieser nachkommen.

Die Anmeldung als Zweitwohnsitz

Neben dem Erstwohnsitz ist es auch möglich und erforderlich einen eventuellen Zweitwohnsitz anzugeben. Dies trifft häufig auf Studenten zu, die sowohl bei den Eltern als auch am Studienort wohnen. Auch Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen Arbeitsort und der Familie pendeln können zur Angabe des Zweitwohnsitzes verpflichtet sein.

Mit der Anmeldung des Zweitwohnsitzes wird in der Regel die Zweitwohnsitzsteuer fällig. Neben der höheren Mietbelastung kommt also noch eine weitere Steuer hinzu, die im Budget berücksichtigt werden muss.

Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer wird von den Gemeinden und Städten selbstständig festgelegt. In München beträgt sie beispielsweise 9% der jährlichen Netto-Kaltmiete. In der Regel gibt es Ausnahmen für Geringverdiener, welche sich von der Steuer befreien lassen können.

Ebenso besteht eine grundsätzliche Befreiung für Berufspendler, die eine gemeinsame Wohnung mit dem verheirateten Partner besitzen. Befindet sich dort der Hauptwohnsitz muss eine mögliche Zweitwohnsitzsteuer nicht bezahlt werden.

Woanders wohnen als gemeldet

Deinen Wohnsitz solltest Du ordnungsgemäß anmelden. Verändert sich Deine Situation und Du verlagerst Deinen Lebensmittelpunkt, führt dies auch dazu, dass Du Deinen Hauptwohnsitz ändern musst. Geschieht dies nicht, droht zunächst ein Verwarngeld und im schlimmsten Fall eine Strafe von 1.000 Euro.

In der Praxis sieht es allerdings selten so streng aus. Es ist kaum möglich genau nachzuweisen, wo Du Dich regelmäßig aufhältst und wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet. Dennoch ist es langfristig sinnvoll Deinen Wohnort ordnungsgemäß anzugeben, um etwaige Strafen zu entgehen.

Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
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