Abmahnung, weil der Mieter den Müll nicht trennt – Ist dies gerechtfertigt?

Deutschland ist dafür bekannt, dass alles eine gewisse Ordnung haben muss. Dies zeigt sich vor allem in Mehrparteienhäuser, wo die Mieter nicht nur Tür an Tür, sondern buchstäblich Wand an Wand wohnen.

Ein häufiger Streitpunkt ist die Mülltrennung. Um die Arbeit zu erleichtern und Kosten zu sparen stehen mehrere Mülltonnen zur Verfügung. Diese sind, je nach Gemeinde unterschiedlich, gliedern sich aber in der Regel in eine Restmüll-, Papier- und Verpackungstonne. Diese sind in verschiedenen Farben gestaltet, sodass erkennbar ist, welcher Müll wo entsorgt wird.

Ärgerlich ist es, wenn ein Mieter keine Mülltrennung durchführt und einfach alles in die Restmülltonne entsorgt. Ist in diesem Fall eine Abmahnung gerechtfertigt und kann die fehlende Mülltrennung sogar zu einer Kündigung führen?

Weshalb die Mülltrennung wichtig ist

Müll ist nicht gleich Müll. Je nach Art stecken in diesem noch wichtige Rohstoffe, die wiederverwertet werden können. Die Umwelt wird heutzutage bereits von Unmengen an Plastik und anderen Stoffen belastet. Gerade in den Weltmeeren sind die Ausmaße verheerend und an den Stränden wird das Treibgut, welches auch in Deutschland achtlos weggeworfen wird, angeschwemmt.

Um solch eine Entwicklung zu vermeiden und das Müllaufkommen zu verringern, ist in den letzten Jahrzehnten das Bewusstsein zur Mülltrennung immer mehr gestiegen. Der Zweck der Mülltrennung besteht darin, dass der Mieter die einzelnen Stoffe sortiert und diese dementsprechend verwertet werden.

Auf diese Weise entsteht ein gesonderter Kreislauf für Metall, Glas und Papier. Glas wird beispielsweise wieder eingeschmolzen und Metalle dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt. Das Recycling bewirkt, dass weniger Rohstoffe zur Herstellung notwendig[1] sind und weniger Müll verbrannt oder anderweitig entsorgt wird.

Die Mülltrennung ist auch bei Betrachtung der Müllgebühren von Bedeutung. Denn in den meisten Städten und Gemeinden ist lediglich die Restmülltonne kostenpflichtig. Die blaue und gelbe Tonne sind entweder kostenfrei oder nur mit einer geringen Gebühr verbunden. Entsorgt ein Mieter nun regelmäßig den Müll ausschließlich in der Restmülltonne, könnte dies dazu führen, dass eine zusätzliche Tonne angeschafft werden müsste. Durch die Anschaffung entstehen den Vermieter zunächst Kosten und die jährlichen Gebühren werden auf die Mieter umgelegt. Daher hätten eigentlich alle Parteien ein finanzielles Interesse daran, den Müll zu trennen und auf alle Tonnen zu verteilen, sodass keine zusätzliche Restmülltonne benötigt wird.

Welche Pflichten bestehen für den Mieter?

Um die Belastung für die Umwelt zu minimieren und die Kosten für die Müllentsorgung gering zu halten, sind Mieter dazu verpflichtet den Müll zu sortieren. Dies geschieht in Eigenverantwortung und Sie müssen selber dafür sorgen, dass der Müll den korrekten Tonnen zugeordnet wird. Halten sich die Mieter nicht daran und ist eine zusätzliche Restmülltonne notwendig, gehört die jährliche Gebühr zu den umlagefähigen Kosten. Dies bedeutet, dass der Vermieter die Gebühr innerhalb der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen darf. Je nach Größe der Tonne und Gemeinde, entstehen dadurch Kosten von mehr als 100€, die unter den Mietern aufgeteilt werden.

Zusätzlich können noch weitere Pflichten an die Mieter übertragen werden. Dies könnte etwa das Rausstellen und Reinholen der Mülltonnen sein, falls die Müllabfuhr dies nicht übernimmt. Auch die Reinigung des Müllabstellplatzes könnte zu den Pflichten zählen. Ist im Mietvertrag festgelegt, dass die Mieter diese Arbeiten übernehmen, wechseln sich die Mietparteien für gewöhnlich in einem festen Turnus ab.

Auf der anderen Seite besitzen Mieter das Recht darauf, Ihren Müll entsorgen zu können. Es müssen also die entsprechenden Mülltonnen bereitgestellt werden. Übrigens ist ein Abschließen der Mülltonnen zu bestimmten Zeiten nicht rechtens. Auch das Entsorgen des Mülls während der Nachtzeiten ist erlaubt, insofern dies ohne eine Lärmbelästigung einhergeht. Glasflaschen sollten also während der gesetzlichen Ruhezeiten nicht in eine Container geworfen werden. Gewöhnlicher Hausmüll darf aber auch nachts entsorgt werden.

Hält sich ein Mieter nicht an diese Regelungen und stellt seinen Müll etwa nur in den Hausflur, könnte dies zu einer Mietminderung führen. Dies ist dann der Fall, wenn der Müll Ungeziefer anzieht oder stark riecht. Hier ist der Vermieter in der Pflicht solch ein Verhalten zu unterbinden.

Kann eine Abmahnung auf die fehlende Mülltrennung folgen?

Eine ordentliche Mülltrennung ist für die Umwelt und aufgrund der höheren Kosten von hohem Interesse. Es hat also durchaus einen praktischen Zweck, dass der Müll getrennt wird und anders als oftmals behauptet, wird am Ende nicht alles zusammengeworfen.

Erfolgt die Mülltrennung nicht ordnungsgemäß, könnte die Müllabfuhr die Entleerung der Tonnen verweigern

Ist der Müll nicht ordentlich getrennt und die Müllabfuhr erkennt dies, ist diese nicht dazu verpflichtet den Müll abzuholen. Dann besteht zunächst seitens der Mieter die Verpflichtung, den Müll ordentlich zu trennen, damit die Mülltonnen wieder entleert werden.

Um die Mülltrennung zu kontrollieren, darf der Vermieter in die Mülltonnen schauen. Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Partei den Müll nicht ordentlich trennt, ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Diese darf ausgesprochen werden, um die Mieter dazu zubewegen, die Mülltrennung vorschriftsgemäß durchzuführen.

Halten sich Mieter auch nach erfolgter Abmahnung nicht an die vereinbarte Hausordnung und wird der Müll nicht getrennt, kann sogar die fristlose Kündigung erfolgen. Diese wäre bei einem wiederholten Verstoß gerechtfertigt, sodass der Vermieter hier im Recht ist.

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wäre im Falle einer versäumten Mülltrennung allerdings unzulässig. Hierfür müssten deutlich größere Verfehlungen vorgefallen sein, wie etwa eine nicht pünktlich gezahlte Miete.

Die Abmahnung bei nicht-erfolgter Mülltrennung

Die Mülltrennung besitzt einen ernsten Hintergrund und ist keine Form der Gängelung des Mieters. Mit einer ordentlichen Trennung wird das Gesamtaufkommen an Müll verringert und die wertvollen Rohstoffe wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt. Zudem drohen bei einer Vermischung des Mülls Ordnungsgelder für den Vermieter und höhere Gebühren, aufgrund der Anschaffung einer weiteren Restmülltonne.

Um dies zu vermeiden sind Mieter dazu angehalten den Müll sachgerecht zu trennen. Erfolgt dies nicht, ist eine Abmahnung möglich, die zunächst als Denkzettel gilt. Hält sich ein Mieter auch weiterhin nicht an die vorgegebene Mülltrennung, ist auch eine Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt.

Aufgrund dieser schwerwiegenden Konsequenzen ist die Mülltrennung dringend anzuraten und sollte vom Mieter durchgeführt werden. Andernfalls droht ein nachbarschaftlicher Streit und Ärger mit dem Vermieter, bis zum Verlust der Mietwohnung.

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Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
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