Kreditkarte gefunden – Was solltest Du tun?

Die Kreditkarte gehört heutzutage zum festen Bestandteil des Portemonnaies. Nicht nur auf Reisen ist sie ein einfaches Mittel, um einen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Sie ermöglicht es Dir auch, unverzüglich auf eine größere Geldsumme zuzugreifen. Nutzt Du die Kreditkarte verantwortungsvoll, tappst Du nicht in die berüchtigte Kostenfalle und wirst sie jeden Monat komplett abzahlen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Benutzt Du die Kreditkarte häufig, wird es Dir selber vielleicht passiert sein, dass sie unbemerkt aus der Geldbörse fällt. Da wärst Du doch sicherlich froh, wenn es einen ehrlichen Finder gibt, der aushilft und Dir die Kreditkarte wieder zurückgibt.

Doch wie gehst Du vor, wenn Du eine Kreditkarte findest. Solltest Du selber den Besitzer ausfindig machen, ist die Polizei der erste Ansprechpartner? Oder gibt es sogar einen Finderlohn, ähnlich als würdest Du Bargeld finden?

Steht Dir ein Finderlohn bei einer gefundenen Kreditkarte zu?

Ob Dir ein Finderlohn zusteht, ist im § 971 des BGB[1] geregelt. Dort steht:

Diese juristische Formulierung mag sich auf den ersten Blick etwas verwirrend anhören. Konkret bedeutet diese Festlegung des Gesetzes, dass Dir bei einem Warenwert von bis zu 500€ ein Finderlohn von 5% des Wertes zustehen. Findest Du also ein älteres Smartphone, welches den Wert von 500€ nicht überschreitet, erhältst Du einen Finderlohn in Höhe von 5% des aktuellen Wertes.

Findest Du ein neueres Smartphone und überschreitet es den Wert von 500€, stehen Dir noch 3% zu. Du hast also grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf den Finderlohn.

Doch wie sieht es bei der Kreditkarte oder einer anderen Geldkarte aus und wie wird der Warenwert ermittelt?

Mit der Kreditkarte hast Du die Möglichkeit über den Kreditrahmen zu verfügen. Je nach Deiner Karte und dem Bankinstitut können dies mehrere tausend Euro sein. Demnach könnte der Finderlohn ziemlich lukrativ sein, selbst wenn es nur 3% sind.

Der Wert der Kreditkarte bemisst sich allerdings nicht anhand des Kreditrahmens. Als Grundlage dient nur die reine Karte. Deren Wert liegt etwa bei 10€. Somit stünde Dir ein Finderlohn von ganzen 0,50€ zu. Findest Du eine Kreditkarte solltest Du Dir also keine großen Hoffnungen machen, eine beträchtliche Geldsumme zu erhalten.

Lässt sich die gefundene Kreditkarte benutzen?

Fremde Kreditkarte benutzen
Versuche nicht eine fremde Kreditkarte zu nutzen – Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Ich gehe mal davon aus, dass Du ein ehrlicher Finder bist und nicht das Risiko eingehst mit einer fremden Kreditkarte zu bezahlen. Doch hältst Du einmal die Karte in der Hand, bist Du sicherlich neugierig, ob Du damit theoretisch einkaufen gehen könntest.

Findest Du eine fremde Kreditkarte, bist Du grundsätzlich verpflichtet diese abzugeben. Dies ist zum Beispiel im Fundbüro möglich. Natürlich ist es nicht erlaubt diese bei der nächsten Shopping-Tour zu verwenden und jemand Fremdes für Deine Einkäufe bezahlen zu lassen.

Verwendest Du die gefundene Kreditkarte, begehst Du einen Kreditkartenmissbrauch. Im Strafrecht wird dies im § 266b[2] definiert. Dazu lässt sich folgendes finden:

Es droht also eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Noch dazu besteht die Gefahr, dass Du als Person nicht mehr als vertrauenswürdig eingestuft wirst und Probleme bekommst bei Online-Shops zu bezahlen. Daher solltest Du es erst gar nicht ausprobieren, ob es in der Praxis möglich wäre, mit der fremden Kreditkarte zu bezahlen.

Oftmals ist es auch gar nicht möglich, die Kreditkarte zu verwenden. Zur Benutzung ist in den meisten Fällen die PIN oder eine Unterschrift notwendig. Nur bei kleineren Beträgen verzichten manche Bankinstitute auf solche Sicherheitsmaßnahmen, sodass es sich finanziell für Dich ohnehin nicht „lohnen“ würde.

Wie kannst Du Dich vor dem Missbrauch der Kreditkarte schützen?

Schätzt Du Dich als schusselige Person ein und verlegst Du des Öfteren Dinge, solltest Du bei der Kreditkarte besonders vorsichtig sein. Ist dies einmal verloren gegangen, kann ein Schaden von mehreren tausend Euro entstehen. Denn das Konto läuft weiterhin auf Deinen Namen und ein Betrüger könnte dies ausnutzen, um sich selber zu bereichern. Daher sollte die Sicherheit eine hohe Priorität im Umgang mit der Kreditkarte besitzen.

Vergisst Du ständig Deine PIN, könnte es für Dich praktisch sein, diese einfach auf einem Zettel im Portemonnaie zu notieren. Dies gilt allerdings als fahrlässig und verlierst Du Dein Portemonnaie, stehen dem Finder alle Informationen bereit, um die Kreditkarte zu verwenden.

Damit der Finder mit der Kreditkarte allein nichts anfangen kann, solltest Du die folgenden Punkte beachten:

Bewahre niemals die PIN zusammen mit der Kreditkarte auf
Unterschreibe die Kreditkarte
Gib die Kreditkarte nicht in fremde Hände
Verlierst Du die Kreditkarte, lass sie sofort sperren

Mit diesen Tipps bist Du auf der sicheren Seite und so nervig der Verlust der Kreditkarte ist, wird Dir kein weiterer Schaden entstehen. Mit dem Erhalt der neuen Karte kannst Du wieder wie gewohnt über den Kreditrahmen verfügen.

Wie mit der gefundenen Kreditkarte umgehen?

Hast Du eine Kreditkarte gefunden, fragst Du Dich bestimmt, wie Du jetzt am besten vorgehst. Zudem möchtest Du nicht selber in Verdacht geraten, dass Du die Karte unerlaubt entwendet hast.

Den Besitzer selber kontaktieren?

Auf der Kreditkarte steht der Name des eigentlichen Besitzers. Mithilfe des Internets könnte es Dir leicht fallen, die entsprechende Person zu finden und zu kontaktieren. Über die sozialen Medien könntest Du sogar den Wohnort erkennen und den Kontakt selber herstellen.

Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht zu empfehlen. Denn obwohl der Name stimmen mag, ist nicht eindeutig geklärt, ob es sich tatsächlich um den wahren Besitzer der Kreditkarte handelt. Du könntest in Gefahr geraten, die Kreditkarte an die falsche Person zu senden, sodass weiterhin das Risiko des Betrugs im Raum steht.

Gehe daher nicht auf eigene Faust vor, sondern wende Dich an andere Stellen, um die Kreditkarte abzugeben. Dies sind:

Fundbüro
Bankinstitut
Polizei

Fundbüro und Polizei

Die Polizei ist der beste Ansprechpartner, um die herrenlose Kreditkarte abzugeben

Am sichersten ist es, wenn Du die Kreditkarte im Fundbüro oder bei der Polizei abgibst. Die Polizei steht Dir rund um die Uhr zur Verfügung, um den Fund entgegenzunehmen. Bei Abgabe der Kreditkarte musst Du noch Deine eigenen Daten hinterlassen und danach kümmert sich die Polizei um das weitere Vorgehen. Sie wird den Besitzer kontaktieren und die Kreditkarte zusenden. Somit bist Du auf der sicheren Seite und es besteht nicht die Gefahr, dass Du selber die Karte an eine falsche Adresse oder Person sendest. Zudem ist der Aufwand relativ gering und es entstehen keine weiteren Kosten für Dich.

Verkehrsbetriebe

Hast Du die Kreditkarte im Bus oder der Bahn gefunden, kannst Du diese auch bei dem jeweiligen Verkehrsbetrieb abgeben. Dafür gibt es eigene Fundstellen, die auch die Kreditkarte annehmen. Bemerkt der Besitzer den Verlust, hat er die Möglichkeit sich selber beim Verkehrsbetrieb zu melden und erhält die Kreditkarte unter Umständen schneller zurück als wenn Du sie bei der Polizei abgibst.

Kreditkarte gefunden – Dies ist zu tun

Siehst Du eine Kreditkarte, solltest Du sie nicht einfach ignorieren und liegen lassen. Der eigentliche Besitzer könnte auf sie angewiesen sein und würde sich sicher über einen ehrlichen Finder freuen.

Nimm Dich der Kreditkarte an und gib sie bei der Polizei oder dem Fundbüro ab. Ohne viel Aufwand bist Du Dir sicher, eine gute Tat vollbracht zu haben.

Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
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