Gemeinsames Konto in der Ehe – Welche Modelle überzeugen in der Praxis?

Spätestens mit der Ehe befassen sich Paare intensiver mit den Finanzen. Wie sind die Verpflichtungen untereinander aufgeteilt und wie sieht die Zukunftsplanung aus?

Finanzen stellen einen häufigen Streitpunkt für Paare dar. Nicht selten sind die dadurch entstehenden Spannungen so groß, dass sie mitverantwortlich für die Trennung[1] sind.

Um solche negativen Einflüsse zu vermeiden ist es ratsam frühzeitig die gemeinsamen Finanzen offenzulegen. Insbesondere wenn ein eigenes Kind oder der Hauskauf geplant sind, sollten die Finanzen auf einem gesunden Fundament stehen.

Welche Modelle gibt es hierfür und ist ein gemeinsames Konto in der Ehe sinnvoll oder gibt es andere Optionen?

Gemeinschaftskonto

Ein gemeinsames Konto zu führen ist aus mehreren praktisch. Beide Partner zahlen einen festgelegten Betrag ein und verschiedene Kostenpunkte werden von diesem Geld bezahlt.

Das Gemeinschaftskonto[2] wird bei Ehepartnern in Deutschland immer beliebter. Denn lange ist das Modell überholt, in welchem nur ein Partner sich um die Finanzen kümmert. Mittlerweile werden die Lasten gleichmäßiger verteilt und es ist von Vorteil, wenn beide Partner die gemeinsame Verantwortung für die Finanzen übernehmen.

Funktionsweise des Gemeinschaftskontos

Möchtest Du mit Deinem Partner ein gemeinsames Konto nutzen, geht dies mit einem Gemeinschaftskonto. Dieses steht nicht nur Eheleuten zur Verfügung. Auch unverheiratete Paare oder selbst Mitbewohner können das Konto gemeinsam eröffnen und nutzen. Es muss also keine Ehegemeinschaft vorliegen.

Die Funktionsweise ist relativ einfach erklärt. Beim Gemeinschaftskonto handelt es sich zunächst um ein gewöhnliches Girokonto. Das Besondere daran ist, dass mehrere Personen darauf einen vollen Zugriff besitzen.

Geld - Beziehung
Finanzen sind ein häufiger Streitpunkt in der Beziehung – Das Gemeinschaftskonto hilft einen besseren Überblick zu behalten

Unterschieden werden hierbei Gemeinschaftskonten, in denen alle Parteien einzeln darüber verfügen können. Dies wird als „Oder-Konto“ bezeichnet.

Bei einem „Und-Konto“ kann nur gemeinsam über das Konto verfügt werden. Überweisungen oder Abhebungen sind nur mit Zustimmung aller Parteien möglich.

Für ein gemeinsames Konto in der Ehe wird in der Regel das „Oder-Konto“ genutzt. Es besteht ein genügend hohes Vertrauen und es ist mit wesentlich weniger Aufwand verbunden, wenn die Ehepartner einzeln über das Konto verfügen können.

Im Gegensatz dazu sind bei Vereinen oder Erbengemeinschaften vorwiegend „Und-Konten[3]“ anzutreffen. Dies soll die Gemeinschaft davor schützen, dass das Konto missbräuchlich genutzt wird.

Gemeinschaftskonto eröffnen

Das Eröffnen eines Gemeinschaftskontos ist vergleichbar mit einem gewöhnlichen Konto. Nutzt Du das Angebot einer Filialbank, müssen für gewöhnlich alle Kontoinhaber bei der Eröffnung anwesend sein. Dann wird der Antrag ausgefüllt und die Personalausweise vorgelegt. Nach Prüfung des Antrags wird das Gemeinschaftskonto eingerichtet und alle Parteien erhalten eine Girocard oder Debitkarte.

Neben den klassischen Filialbanken kann das Gemeinschaftskonto auch online eingerichtet werden. Hierzu sind die jeweiligen Voraussetzungen des Anbieters zu beachten.

Das Gemeinschaftskonto in der Praxis

Wie das Gemeinschaftskonto genutzt wird, ist den Eheleuten überlassen. Zumeist wird ein fester Betrag von beiden Partnern überwiesen, insofern diese über ein Einkommen verfügen. Der Betrag richtet sich hierbei häufig nach der Höhe des Einkommens. Eine 50/50 Aufteilung ist nur dann sinnvoll, falls ein Einkommen in ähnlicher Höhe vorliegt.

Mit dem Gemeinschaftskonto in der Ehe werden meist laufende Fixkosten bezahlt. Dazu gehört etwa die Miete sowie die Nebenkosten. Bleibt noch etwas Geld übrig, kann dieses als Urlaubskasse oder für größere Anschaffungen genutzt werden. Somit erfüllt das Gemeinschaftskonto den Zweck, Rechnungen und Ausgaben zu begleichen, die beide Ehepartner betreffen.

Vor- und Nachteile

Genauer Überblick über die finanzielle Situation
Jederzeit Zugriff, auch in Notsituationen
Höhere Transparenz bei Ausgaben
Gemeinsame finanzielle Planung
Unterschiedliche Vorstellungen des Ausgabeverhaltens könnte zu Spannungen führen
Gemeinsame Haftung, falls das Konto überzogen ist
Schwieriger Umgang bei Trennung

Getrennte Konten

Vor Beginn der Ehe wird von beiden Partnern wahrscheinlich bereits ein Girokonto geführt. Auf diesem geht das Gehalt ein und die Ausgaben werden beglichen. Die Finanzen werden komplett selbstständig geregelt und eine gewisse Unabhängigkeit besteht.

Auch in der Ehe könnte es für manche Partnerschaften vorteilhaft sein, wenn weiterhin getrennte Konten bestehen. Dies muss nicht unbedingt bedeuten, dass kein Vertrauen vorherrscht, sondern nur das jede Partei Ihre Unabhängigkeit bewahren möchte.

Getrennte Konten sind dann bequem, wenn kaum gemeinsame Kosten oder Verpflichtungen anfallen. Wird etwa in einer abbezahlten Immobilie eines Partners gewohnt und sind noch keine Kinder vorhanden, fallen die größten Kostenpunkte weg. Somit könnte es bequemer sein, einfach die einzelnen Konten weiterzuführen.

Befinden sich beide Partner in einer finanziell komfortablen Situation und ist das Einkommen hoch genug, ist eine detaillierte Planung der Finanzen eventuell nicht notwendig. Es ist ausreichend, wenn jeder für sich selbst vorsorgt und individuell über das eigene Vermögen verfügt.

Ungeeignet ist dieses Modell, falls ein großes Ungleichgewicht beim Einkommen besteht. Etwa, wenn ein Partner sich um die Kindeserziehung kümmert und dabei die Karriere unterordnet. Werden getrennte Konten geführt, könnte dies zu einem Gefühl einer finanziellen Abhängigkeit[4] beitragen und zu Spannungen in der Beziehung führen.

Vor- und Nachteile der getrennten Konten

Weniger Aufwand zur gemeinsamen Planung der Finanzen
Klare Trennung der Finanzen
Jeder kann über sein Einkommen frei verfügen
Gefahr der finanziellen Abhängigkeit
Geringere Transparenz
Kein Zugriff auf die Finanzen des Partners in Notsituation

Tipps und Hinweise für das gemeinsame Konto

Hast Du noch weitere Fragen und was gibt es noch für Hinweise, die Du vor der Eröffnung des gemeinsamen Kontos wissen musst?

Haftung beim gemeinsamen Konto

Beim Gemeinschaftskonto sind beide Kontoinhaber gemeinsam haftbar. Dies bedeutet, dass nicht nur das Guthaben Dir zur Verfügung steht, sondern Du zunächst auch für die Schulden haftbar[5] bist.

Überzieht Dein Partner das Konto, musst Du die Kosten dafür tragen. Bei größeren Summen kommt es jedoch auf den Einzelfall an. Hat ein Inhaber das Konto mit einem großen Geldbetrag belastet, könnte die gemeinsame Haftung aufgehoben werden.

In jedem Fall solltest Du regelmäßig kontrollieren, ob das Konto wie vereinbart genutzt wird oder Dein Partner für sich Geld abhebt. Begrenze den Dispo um zu verhindern, dass Du für die gemeinsamen Schulden haftest.

Was passiert im Todesfall?

Bei den meisten Gemeinschaftskonten in der Ehe handelt es sich um „Oder-Konten“. Diese können allein geführt werden und bedürfen nicht die Zustimmung des Partners.

Im Todesfall erleichtert dies die Fortführung des Kontos. Solang die gesetzliche Erbfolge besteht und im Testament nicht etwas anderes angegeben ist, wird der verbliebene Partner angemessen berücksichtigt. Er darf das Gemeinschaftskonto fortführen, sollte jedoch das Geld nicht vollständig abheben. Um mögliche Rückzahlungen zu vermeiden, sollte sicherheitshalber nicht mehr als die Hälfte des Geldes auf dem gemeinsamen Konto abgehoben werden.

Kosten für das Gemeinschaftskonto

Die Kosten des Gemeinschaftskontos sind abhängig vom jeweiligen Anbieter. Meist ist es mit ähnlichen Kontoführungsgebühren verbunden, wie ein gewöhnliches Girokonto. Es gibt aber auch Banken, die ein kostenloses gemeinsames Konto anbieten. Dies ist häufig mit einem regelmäßigen Zahlungseingang verbunden.

Das gemeinsame Konto in der Ehe

In einer Beziehung sollte frühzeitig die finanzielle Planung[6] in Angriff genommen werden. Bestehen unterschiedliche Ansichten über die Zukunft, führt dies zu Spannungen und kann unter Umständen bedeuten, dass ein Zusammenleben nicht möglich ist.

Für die Ehe hat sich das Führen eines gemeinsamen Kontos etabliert. Auf diesem wird monatlich ein fester Anteil eingezahlt, um die Fixkosten zu begleichen. Beide Partner verfügen zudem über ein eigenes Konto, um sich finanziell nicht in eine Abhängigkeit zu begeben.

Das Gemeinschaftskonto ist insbesondere dann interessant, wenn größere Kostenpunkte jeden Monat anfallen. Sei es für den Kindergarten oder die Finanzierung des Hauses.

Mit dem gemeinsamen Konto in der Ehe fällt die finanzielle Planung wesentlich leichter und es besteht ein besserer Überblick. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll das Konto einzurichten und die finanzielle Zukunft gemeinsam zu gestalten.

Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
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