Ab wann ist man gewerblicher Vermieter?

Geld in Immobilien anzulegen, ist nicht nur vernünftig, sondern eine vielversprechende Maßnahme, um schnellstmöglich ein kleines Vermögen anzuhäufen. Möchtest Du für das Alter vorsorgen, ist die Anlage in Immobilien ein wichtiger Baustein, um ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen. Doch wie sieht es mit dem leidigen Thema der Steuern aus? Giltst Du bereits mit einer Immobilie als gewerblicher Vermieter und musst demnach Gewerbesteuern zahlen?

In diesem Ratgeber erfährst Du, nach welchen Kriterien Du als gewerblicher Vermieter eingestuft werden könntest und ob eine Steuernachzahlung droht.

Unsichere Definition des gewerblichen Vermieters

Vorab sei gesagt, dass es keine klare Abgrenzung des privaten und gewerblichen Vermieters gibt. Es liegen keine eindeutigen Grenzen vor, nach denen eine Einteilung zu treffen ist. Häufig entscheiden Gerichte über den konkreten Einzelfall und müssen feststellen, ob Du als privater oder gewerblicher Vermieter zählst. Bist Du Dir unsicher, ist es daher ratsam einen Berater aufzusuchen, welcher Dir bei Deinem konkreten Sachverhalt weiterhilft.

Ob Du als gewerblicher Vermieter eingestuft wirst, ist nicht nur aus steuerlicher Sicht relevant. Auch bei der Aufnahme von Krediten oder dem Abschließen von Versicherungen ist die Erfassung wichtig. Daher solltest Du immer im Blick haben, ob Du als gewerblicher oder privater Vermieter auftrittst.

Ebenso solltest Du beachten, dass die Einordnung als gewerblicher Vermieter nicht nur mit Nachteilen verbunden ist. Du hast zwar einen größeren Verwaltungsaufwand, doch gehen damit auch Vorteile einher. So lassen sich etwa Ausgaben leichter absetzen und Verluste geltend machen. So ist es möglich während der Investitionsphase einiges an Geld zu sparen und im Endeffekt könnte die gewerbliche Vermietung für Dich günstiger sein.

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Was könnte für eine gewerbliche Vermietung sprechen?

Gewerbliche Vermietung
Vermietest Du mehrere Wohnungen oder Räume mit ständig wechselnden Mietern, spricht dies für eine gewerbliche Vermietung

Als privater Vermieter gibst Du die Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien nach §21 des EStG[1] an. Diese sind jährlich mit Deiner Steuererklärung an das Finanzamt mitzuteilen. Die Einnahmen unterliegen demnach Deinem regulären Einkommensteuersatz. Verdienst Du in Deinem Hauptberuf gut, kann von den Mieteinnahmen also fast die Hälfte an den Staat abfallen.

Hast Du Dir nur eine Wohnung oder ein Haus angeschafft, um diese etwa im Rahmen Deiner Altersvorsorge zu vermieten, wird dies als Vermögensverwaltung beschrieben. Du verwendest Dein Arbeitseinkommen, um privat für Deinen Ruhestand vorzusorgen. Damit ist es eine ähnliche Tätigkeit, wie der Kauf von Aktien, um später nur von der Dividende zu leben. Solch ein Vorgehen ist auch als Privatperson möglich und wird nicht zwingend einem Gewerbe zugeordnet.

Es könnte aber sein, dass die Vermietung eine gewerbliche Organisation aufweist. Wie konkret dies aussieht, ist in der Praxis umstritten und Quelle von Diskussionen.

Eine gewerbliche Organisation könnte zum Beispiel auftreten, falls Du mehrere Wohnungen oder Räume vermietest, mit sich ständig wechselnden Mietern. Dann erhält Deine Tätigkeit eine Charakteristik ähnlich eines Beherbergungsbetriebes. Vermietest Du also mehrere Wohnungen oder einzelne Räume z.B. über AirBnB, könntest Du schnell als gewerblicher Vermieter eingestuft werden.

Weitere Faktoren, die Dich zum gewerblichen Vermieter werden lassen sind folgende:

Anbieten von zusätzlichen Serviceleistungen
Anstellen von festen Ansprechpartnern
Weiteres Personal

Ist Deine Tätigkeit mit einem hohen Aufwand verbunden, die als einzelne Person kaum zu bewältigen ist und sind zusätzliche Mitarbeiter notwendig, spricht dies für die gewerbliche Vermietung. Dann liegt eine Organisation vor, die klar als Gewerbe zu zählen ist.

Der erhöhte Personalaufwand allein ist aber noch kein hinreichender Grund, um Dich als gewerblicher Vermieter einzustufen. Es ist durchaus üblich die Unterstützung eines Steuerberaters zu haben, welcher wesentliche Aufgaben für Dich übernimmt. Ebenso ist es gang und gäbe einen Reinigungsservice zu engagieren, welcher die Objekte pflegt.

Es ist daher nicht zwingend der Fall, dass Du als gewerblicher Vermieter eingestuft wirst, nur weil Du Dich um mehrere Wohnungen kümmerst. Es ist vielmehr von der Charakteristik und dem Aufwand abhängig, ob nicht etwa ein Beherbergungsbetrieb oder ein Gewerbe vorliegt. Wechseln die Mieter in kurzen Abständen und liegt ein hoher Verwaltungsaufwand vor, spricht dies für die gewerbliche Vermietung.

Wie sieht es bei der Ferienwohnung aus?

Eine Ferienwohnung könnte nicht nur eine schöne Investition sein, sie könnte auch privat genutzt werden, um für ein paar Wochen der Heimat zu entfliehen. Mit der Ferienwohnung wird die Einschätzung aber noch schwieriger. Denn hier liegt in aller Regel der Fall vor, dass die Mieter häufiger wechseln. Ist Deine Ferienwohnung gut ausgelastet, wird dies als gewerbliche Tätigkeit angesehen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Du eine Wohnung nur unregelmäßig vermietest. Bist Du viel auf Reisen und möchtest nebenbei noch etwas Geld verdienen, könntest Du Deine private Wohnung für diesen Zeitraum vermieten. Dies wird in aller Regel nicht als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, sondern die Einnahmen sind dem §21 EStG zuzuordnen.

Ein weiteres Kriterium ist, ob Du Werbemaßnahmen durchführst, um neue Mieter zu gewinnen. Betreibst Du aktiv einen Aufwand, um Deine Wohnung auszulasten, spricht dies ebenfalls für eine gewerbliche Vermietung.

Folgen der gewerblichen Vermietung

Die reine Abgrenzung ist also immer vom Einzelfall abhängig und allgemein nur schwer zu entscheiden. Daher ist im Zweifel ein Experte zurate zu ziehen, welcher Dir unter die Arme greift und den Sachverhalt klärt. Das Finanzamt und Dein Steuerberater sind die richtigen Ansprechpartner, um Deine Einstufung konkret festzustellen.

Wirst Du als gewerblicher Vermieter eingestuft, zählt die Immobilie zu dem Betriebsvermögen. Dies gilt rückwirkend für den Zeitpunkt ab dem Erwerb. Möchtest Du die Immobilie verkaufen, profitierst Du nicht mehr von der steuerfreien Veräußerung nach 10 Jahren. Als Privatperson wäre es Dir unter bestimmten Bedingungen möglich die Immobilie nach einer Haltedauer von 10 Jahren zu verkaufen, ohne den Veräußerungsgewinn versteuern zu müssen. Als gewerblicher Vermieter unterliegt der Gewinn bei Verkauf der Immobilie immer der Steuer.

Als gewerblicher Vermieter bestehen zudem größere Ansprüche an die Buchführung. Ab bestimmten Gewinngrenzen könnte sogar eine Bilanzierungspflicht bestehen. Dies greift ab einem Gewinn von 60.000 Euro pro Jahr. Dann bist Du zur doppelten Buchführung verpflichtet und die einfache Einkommen-Überschuss-Rechnung ist nicht mehr ausreichend.

Zusätzlich fällt die Gewerbesteuer an. Wie hoch diese ausfällt, ist von Deiner Gemeinde abhängig. Die Gewerbesteuer wird allerdings zum Großteil auf Deine Einkommensteuer angerechnet, sodass sich die Steuerbelastung insgesamt kaum verändert. Nur in Gemeinden mit einem Hebesatz von mehr als 380% steigt Deine tatsächliche Steuerlast.

Möchtest Du im Alter vorsorgen und in Immobilien investieren, solltest Du frühzeitig abklären, ob Dein Vorhaben bereits einer gewerblichen Tätigkeit zuzuschreiben ist. Versäumst Du dies, können Nachzahlungen drohen.

Besitzt Du lediglich ein oder zwei Immobilien, die regulär vermietet sind, musst Du Dir aber keine Sorgen machen. Dann wirst Du noch als privater Vermieter zählen, wodurch sich zahlreiche Vereinfachungen ergeben.

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Sebastian Jacobitz (M.Sc.)
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